Trauriges Jubiläum: Pünktlich zum 25jährigen Bestehen muss die schwedische Whisky-Brennerei Mackmyra den Weg in die Insolvenz antreten.

Trauriges Jubiläum: Pünktlich zum 25jährigen Bestehen muss die schwedische Whisky-Brennerei Mackmyra den Weg in die Insolvenz antreten.
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Schock in Schweden: Mackmyra-Brennerei meldet Insolvenz an

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Aus dem großen Jubiläum wird erstmal nichts: 25 Jahre nach ihrer Gründung muss die schwedische Whisky-Brennerei Mackmyra Insolvenz anmelden.

Die »Mackmyra Brennerei« hat als Pionier des skandinavischen Whiskys in den vergangenen Jahren eine bedeutende Rolle in der schwedischen und internationalen Whiskybranche gespielt und zahlreiche Fans gewonnen. Umso überraschender dürfte diese dann die Nachricht getroffen haben, dass die Erfolgsgeschichte nun vor einem jähen Ende zu stehen scheint: Mackmyra hat Ende August Insolvenz angemeldet. Erste dunkle Wolken hatten sich bereits im vergangenen Jahr am Horizont abgezeichnet, als das Unternehmen vergeblich versucht hatte, die finanzielle Schieflage durch Personalreduzierungen, Änderungen in der Vertriebsstruktur und diverse Restrukturierungsmaßnahmen zu beheben. Vom 31. März 2024 an hatte die SEB-Bank die Kreditlinie des Unternehmens dann jedoch nicht verlängert. Seitdem sei es trotz großer Bemühungen, kurzfristig ausreichende liquide Mittel zur Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs zu beschaffen, nicht gelungen, diesen aufrecht zu erhalten. »Es ist uns leider nicht möglich, den Betrieb des Unternehmens weiterzuführen«, erklärte Petter Ski, der Vorstandsvorsitzende von Mackmyra. »Unser Fokus lag stets darauf, eine langfristige Lösung zu finden, doch die Zeit reichte nicht aus.« Man hoffe nun darauf, dass sich im kommenden Insolvenzverfahren konstruktive Lösungen finden lassen, um den Fortbestand der Marke zu sichern, die in diesem Jahr eigentlich ihr 25-jähriges Jubiläum feiert. Die bestehenden Produktionsanlagen und die Lagerhausbestände stellen immerhin nicht zu unterschätzende Werte dar.

Vorläufige Entwarnung für Private-Cask-Kunden

Viele Privatkunden machen sich nun Sorgen um ihre Private Casks, die noch immer in den Lagerhäusern der Brennerei reifen. Hierfür wird in Fässern abgefüllter Whisky oder Gin reserviert und vor Abfüllung bezahlt, um ihn zu lagern, später abzufüllen und auszuliefern. Die Insolvenzverwalter sind nun aber zu der Einschätzung gelangt, dass diese Privatkunden ein Aussonderungsrecht haben. Das bedeutet, dass der gelagerte Whisky nicht als Teil der Konkursmasse gilt und daher nicht verkauft werden kann, um die Schulden des insolventen Unternehmens zu begleichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Privatkunden die Fässer abholen können, da die Fässer selbst Eigentum der Konkursmasse und nicht der Kunden sind. Die von den Kunden geleistete Zahlung bezieht sich nur auf das Liquid selbst, nicht aber auf die Alkoholsteuer und Mehrwertsteuer, die noch hinzukommt. Vor diesem Hintergrund wird der Insolvenzverwalter bei der nunmehrigen Veräußerung des Geschäfts zur Bedingung machen, dass ein Käufer das Abtrennungsrecht respektiert und die ausgestellten Gutscheine einlöst und dafür sorgt, dass der Whisky oder Gin abgefüllt und die Lieferung erfolgen kann.


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Alexander Thürer
Alexander Thürer
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