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Das sind die beliebtesten Biergärten Deutschlands 2024

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Natur
Biergarten
Deutschland

Wo schmeckt das Essen unter freiem Himmel am besten? Ob traditionell oder modern – Deutschlands Biergärten laden zum Verweilen ein. Aber wo finden Sie die beste Atmosphäre, den freundlichsten Service und das leckerste Essen? So hat die Falstaff Community abgestimmt!

Deutschland ist bekannt für seine Biergärten, die Einheimische und Touristen gleichermaßen anziehen. Vor allem im Süden des Landes sind Biergärten ein fester Bestandteil der Kultur – das beweist auch das Ergebnis unseres Votings. Ob traditionell und gemütlich oder modern und stilvoll – Biergärten bieten die Möglichkeit, Mahlzeiten entspannt im Freien zu genießen.

Sie sind jedoch oft mehr als nur ein Ort zum Essen. Hier trifft man sich, tauscht sich aus und entspannt. Egal ob in der Stadt, auf dem Land oder in den Bergen – ein Besuch im Biergarten ist immer ein besonderes Erlebnis.

In der Nominierungsphase konnte uns die Falstaff-Community ihre Favoriten verraten. Anschließend konnten Sie für Ihren Lieblings-Gastgarten abstimmen. Jetzt sind die Stimmen gezählt und die Sieger stehen fest!

Die Bundeslandsieger im Überblick

Bayern: Augustiner Biergarten, 80335 München

Rheinland-Pfalz: Eulchen Wirtshaus, 55116, Mainz

Baden-Württemberg: Feierling, 79098, Freiburg

Hessen: Biergarten Brauhaus Oberursel, 61440 Oberursel

Die Sieger im Detail

Bayern

  1. Augustiner Biergarten, 80335 München
  2. Alte Post zu Pähl, 82396 Pähl am Ammersee
  3. Martinsbräu Marktheidenfeld Biergarten am Main, 97828 Marktheidenfeld
  4. Königlicher Hirschgarten, 80639 München
  5. Biergarten am Chinesischen Turm, 80538 München
  6. Zum Löwenbräu Felsenkeller, 91325 Adelsdorf
  7. Taxisgarten, 80637 München
  8. Graminger Weissbräu, 84503 Altötting
  9. Bamberger Haus, 80804 München
  10. Blumenthaler Biergarten, 86551 Aichach

 

Rheinland-Pfalz

  1. Eulchen Wirtshaus, 55116, Mainz
  2. Gasthaus Zum Anker, 67346, Speyer
  3. Vulkan Brauhaus & Biergarten in Mendig, 56743, Mendig
  4. Krokodil Mainz, 55118, Mainz
  5. Favorite Biergarten, 55131, Mainz
  6. Mannebacher Brauhaus, 54441, Mannebach

 

Baden-Württemberg

  1. Feierling, 79098, Freiburg
  2. Schloss Monrepos, 71634, Ludwigsburg
  3. Waldschenke, 69121, Heidelberg
  4. Rothaus Biergarten, 78462, Konstanz
  5. Gasthaus am Fluss, 68163, Mannheim

 

Hessen

  1. Biergarten Brauhaus Oberursel, 61440 Oberursel
  2. Oberschweinstiege, 60598 Frankfurt am Main
  3. Fohlenhof Darmstadt, 64287 Darmstadt

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DAS PROZEDERE

Die Nominierungsphase war bis zum 24.07.2024 aktiv, im Anschluss folgte die Votingphase.

Sollte Ihr Lieblingsbetrieb nicht im Rennen sein, beachten Sie bitte, dass nicht alle Vorschläge berücksichtigt werden können. Wenn in einem Bundesland weniger als drei Betriebe nominiert sind, wird dieses Bundesland möglicherweise nicht vertreten. Die endgültige Auswahl und Einteilung obliegt der Redaktion von Falstaff.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Maximilian Tröstl
Autor
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