Freibad-Pommes wie früher

Freibad-Pommes wie früher
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Falstaff sucht die beliebtesten Freibad-Pommes Deutschlands

Pommes im Freibad sind weit mehr als nur ein Snack für Zwischendurch – sie verkörpern ein Gefühl, das sich durch alle Lebensphasen trägt. Falstaff möchte daher herausfinden: Wo schmecken die knusprigen Fritten besonders gut, wo gibt es den freundlichsten Service und welches Freibad überzeugt mit dem richtigen Nostalgie-Gefühl? Stimmen Sie jetzt für ihren Favoriten ab!

Erinnern Sie sich noch an die langen Sommertage Ihrer Kindheit? Die warmen Sonnenstrahlen, das kühle Wasser und der unverwechselbare Duft von Sonnencreme und frisch frittierten Pommes im Freibad? Das goldene Glück in dem weißen Pappschälchen hat sich tief in unser Gedächtnis eingebrannt und lässt auch Jahre später Sommernostalgie aufkommen. Jetzt macht sich Falstaff auf die Suche: Wo gibt es die beliebtesten Freibad-Pommes in Deutschland?

Wir möchten Ihre schönsten Sommer-Erinnerungen heraufbeschwören und auf diesem Wege herausfinden, wo die beliebtesten Freibad-Pommes des Landes serviert werden. Sind es die knusprigen Pommes im kleinen Freibad um die Ecke, die Sie in Ihrer Kindheit so geliebt haben oder die French Fries am Buffet im großen Strandbad, die Ihre Ferien perfekt gemacht haben? Egal wo – Ihre Stimme zählt!


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DAS PROZEDERE

Die Nominierungsphase läuft vom 12. Juni bis zum 18. Juni 2024.
Anschließend hat die Falstaff-Community bis zum 2. Juli 2024 Zeit, für ihren Favoriten abzustimmen.
Nur die Bundesländer, in denen mindestens drei Betriebe nominiert wurden, kommen in diese Phase, die finale Einteilung obliegt jedoch der Redaktion.
Die Sieger werden im Newsletter am 4. Juli bekannt gegeben.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Anna Wender
Anna Wender
Redakteurin
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