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Falstaff sucht die beliebtesten Schweizer Gelaterias 2024

Wo geniessen Sie Ihr Glace am liebsten? Stimmen Sie jetzt für Ihren Favoriten in Zürich und der Schweiz.

Ohne Glace wäre die warme Jahreszeit nur halb so schön: Zum Start in die Sommersaison suchen wir daher die beliebtesten Gelaterias des Landes – von ausgefallenen Sorten, einzigartigem Ambiente, Top-Qualität bis hin zu neuen Trends: Wo gibt es Ihrer Meinung nach das beste Glace in Zürich und in der Schweiz?

Vielen Dank für Ihre Stimme! Das Voting ist bereits beendet – die Ergebnisse werden in Kürze hier veröffentlicht.


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Sollte Ihre Lieblings-Betrieb nicht dabei sein: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Gelaterias des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurden dann die Bestenlisten erstellt.


NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemässe Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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