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Voting: Stimmen Sie jetzt für ihr liebstes Ausflugs- und Panoramalokal in Österreich ab

Voting
Bergpanorama
Österreich

Egal ob am Berg, am See oder mit Aussicht auf die Stadt: Falstaff sucht Österreichs beliebteste Ausflugs- und Panoramalokale 2023 in allen Bundesländern. Jetzt Voten!

Im Spätsommer ist es noch nicht zu spät, um die Natur noch einmal haut nah zu erleben. Egal ob beim Wandern, Spazieren oder Radfahren, oder auch um ein besonders exquisites Mittagessen zu genießen. In ganz Österreich gibt es eine Vielzahl an ganz unterschiedlichen gastronomischen Locations, die einen einzigartigen Blick liefern oder mit einem besonders schönen Ambiente punkten. Egal ob See, Berg oder am Stadtrand: Wo lassen Küche, Ambiente und Aussicht die Herzen höherschlagen?

Falstaff möchte wissen, wo es die schönsten Lokale für einen gemütlichen Ausflug in Stadt und Land gibt. Machen Sie jetzt mit und voten Sie für ihr Lieblingslokal!

Das Voting ist beendet, vielen Dank für Ihre Stimme. Die Ergebnisse werden am 19. September veröffentlicht.


Sollte Ihr Lieblings-Betrieb fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Restaurants des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Redaktion
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