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Das sind die beliebtesten Eisdielen Deutschlands 2024

Die Stimmen sind gezählt und die Sieger sind gekürt: Die Falstaff-Community hat im Voting über die beliebtesten Eisdielen des Landes abgestimmt.

Eis ist eine der beliebtesten süßen Erfrischungen der Deutschen. Von Nord bis Süd gibt es zahlreiche Eisdielen, die mit ihrem vielfältigen Angebot begeistern. Ob traditionelle Eisdiele oder moderne Gelateria, die Qualität und Auswahl der Eiskreationen ist beeindruckend. Dieses Jahr steht besonders die europäische Eissorte des Jahres »Lütticher Waffeln« im Fokus. Diese Kreation kombiniert das unwiderstehliche Aroma belgischer Waffeln mit der cremigen Frische hochwertiger Eiscreme – ein Genuss für jeden Eisfan!

Aber welche Eisdiele in Deutschland hat das beste Angebot, den freundlichsten Service und die angenehmste Atmosphäre? So haben Sie abgestimmt!

DIE SIEGER IM ÜBERBLICK

Baden-Württemberg: Clausgemacht, Ravensburg
Bayern: Eiscafé Da Marco, Nittenau
Berlin: Meine kleine Eiszeit
Bremen/Hamburg: Oehlers Eispatisserie, Hamburg
Hessen: Gelato Bella, Bad Homburg
Niedersachsen: Milchkontor Wilstedt
Nordrhein-Westfalen: Eismanufaktur Soest
Rheinland-Pfalz: Eiscafé Rialto, Bingen am Rhein
Saarland: Henry's Eismanufaktur, Saarbrücken

Das Ergebnis im Detail

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Bremen/Hamburg

Hessen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland


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DAS PROZEDERE

Die Nominierungsphase lief vom 15. Mai 2024 bis zum 21. Mai um 12 Uhr mittags.
Anschließend hatte die Falstaff-Community bis zum 4. Juni 2024 Zeit, für ihren Lieblingsbetrieb abzustimmen.
Nur die Bundesländer, in denen mindestens drei Betriebe nominiert wurden, kommen in diese Phase, die finale Einteilung obliegt der Redaktion.
Die Sieger werden im Newsletter am 6. Juni bekannt gegeben.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Maximilian Tröstl
Autor
Anna Wender
Anna Wender
Redakteurin
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