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Corona: Maskenpflicht in Restaurants fällt

Mit Donnerstag, 17. Februar 2022, hebt der Schweizer Bundesrat die Masken- und Zertifikationspflicht für Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen auf.

Da sich die epidemiologische Lage in der Schweiz weiter positiv entwickelt, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 die schweizweiten Massnahmen gegen die Corona-Pandemie grösstenteils aufgehoben. Einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen bleiben weiterhin bestehen.

Restaurantbesuche wieder ohne Maske und Zertifikat möglich

Ab Donnerstag, 17. Februar, fällt die Maskenpflicht in Innenbereichen von Restaurants, in Läden sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen. Auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz wird aufgehoben. Ebenso werden die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat – 3G-, 2G- und 2G+-Regel – in Restaurants sowie zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Veranstaltungen fallengelassen.

Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen sowie die Einschränkungen privater Treffen werden mit 17. Februar ebenso aufgehoben wie die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen.

Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten bleiben aufrecht

Weil die Viruszirkulation noch immer hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat vorerst zwei Schutzmassnahmen bis Ende März bei: Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten.

admin.ch

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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