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EU darf und muss »Booking« genauer auf die Finger schauen

Die Europäische Kommission stuft den Konzern – so wie bereits »Alphabet«, »Amazon«, »Meta« und Co. – als Gatekeeper-Plattform im Sinne des »Digital Markets Act« ein.

von Alexander Schöpf
15. Mai 2024

Rückendeckung von der »Europäischen Kommission« für Reisende und die heimische Hotellerie: Sie hat am Montag die »Booking.com«-Muttergesellschaft »Booking Holdings« als Gatekeeper-Plattform im Sinne des »Digital Markets Act« (DMA) eingestuft. Das Online-Reisebüro gesellt sich damit zu anderen Plattformunternehmen wie »Alphabet«, »Amazon«, »Apple«, »Bytedance«, »Meta« und »Microsoft«.

Hotels fühlen sich unter Druck gesetzt

Zu den zahlreichen Kritikpunkten, mit denen sich »Booking Holdings« konfrontiert sieht, zählt unter anderem, dass der Konzern weiterhin versucht zu unterbinden, dass Hoteliers über ihre eigenen Vertriebskanäle bessere Preise als über seine Plattform anbieten. Auch werden die über »Booking.com« mit den Inseraten der Hotels erhobenen Daten nur unzureichend mit seinen Hotelpartnern geteilt.

Einer Branchenbefragung der »Österreichischen Hoteliervereinigung« (ÖHV) zufolge haben 39,4 Prozent der Hotels angegeben, von Plattformen bei der Preisfestsetzung unter Druck gesetzt zu werden. Laut der europäischen Vertriebsstudie 2022 des europäischen Dachverbands des Gaststättenwesens HOTREC (Hotels, Restaurants & Cafés in Europa) ist »Booking.com« mit einem Marktanteil von über 70 Prozent das bei weitem dominierende Online-Reisebüro. »Booking.com« hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Kein Feigenblatt für Gatekeeper

Bei Branchenverbänden ist man über die Entscheidung der »Europäischen Kommission« erfreut. So sagt etwa HOTREC-Präsident Alexandros Vassilikos: »Nach einem jahrzehntelangen Ringen der europäischen Hotels mit ›Booking.com‹ kann der DMA nun zu einem echten Gamechanger werden. HOTREC bekräftigt in diesem Kontext noch einmal sein Engagement für konstruktive und transparente Diskussionen mit der ›Europäischen Kommission‹ und ›Booking.com‹.«

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA) und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Distribution von HOTREC, ergänzt: »Es ist nun wichtig, sicherzustellen, dass der Gatekeeper nicht etwa versucht, seine neuen Verpflichtungen zu umgehen und dass er alle betroffenen Interessengruppen zu seinen Compliance-Lösungen ausreichend konsultiert.«

ÖHV-Präsident Markus Gratzer fordert, dass die Brüsseler Beamten auch Praktiker und Branchenverbände mit Know-how in die laufende Begutachtung einbinden: »Weil nichts schlimmer wäre, als wenn der ›Digital Markets Act‹ zum Feigenblatt für Gatekeeper wird, die die Regeln umgehen und die KMU zahlen teuer dafür! Die Betroffenen würden das als erste merken.«

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